bürgerbrief an die stadt kleve + reichswaldkarte

Windkraftanlage-reichswald

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Einwände im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Kleve

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu der Änderung des Flächennutzungsplans bezogen auf die geplante Aufstellung der Windkraftanlagen im Klever Reichswald habe ich folgende schwerwiegende Einwände.

zur Problematik der Konzentrationszonen im Reichswald Kleve

  • Bei den Windkraftanlagen handelt es sich um extrem schallemissionsstarke Industrieanlagen die weder in Gewerbe- noch in Industriegebieten baurechtlich-emissionstechnisch zulässig sind. Es müssen hierzu spezielle Industrieparks geplant werden. Diese lauten Anlagen in die Ruhe- und Erholungszonen unserer Waldgebiete zu errichten, zerstört den Erholungswert zu 100 %. Der Wald als Rückzugsgebiet und Lebensraum für Tiere wird durch die lärmenden Windräder ebenfalls in seiner Natürlichkeit vollkommen zerstört. Die Lärm ist auf Grund der hohen Emissionsbelastung für Mensch und Tier unzumutbar.
  • Die Logistik zum Bau der Anlagen erfordert zusätzliche Flächen für Zubringertrassen mit mindestens 10 m Breite und entsprechenden Kurvenradien, die für den XXL-Schwerlast-verkehr mindestens 1m tief mit Schotter ausgekoffert werden müssen. Die gesamte erforderliche Infrastruktur ist vom Stadtplanungsamt nicht berücksichtigt und nicht in den Plänen dargestellt worden, erfordert aber weitere riesige Flächen der Waldzerstörung.
  • Durch die vielen Fragmente der Konzentrationzonen für Windräder und die hierfür erforderlichen Zubringertrassen mutiert der Wald insgesamt zu einer industriellen Großbaustelle und wird in seiner Ganzheit zerstört. Aus einzelnen Konzentrationsflächen wird ein einziger Industriepark. Wie soll der Bürger dieses an Hand der unvollständigen Pläne erkennen können?
  • Außerdem wurde von der Planung der Stadt Kleve die besondere Topografie der Endmoräne speziell im Klever Reichswald mit ihren starken Erhebungen, Tälern und Schluchten (fehlende Infrastruktur) in vollkommener Unkenntnis auch nicht berücksichtigt. Will man hier den XXL-Schwerlastverkehr durch den Wald führen, müssen Schluchten überbrückt werden, steile Forstwirtschaftswege überwunden und künstliche Plateaus für die meisten Windräder geschaffen werden. Das gesamte Landschaftsbild wird hierdurch zerstört. Ökonomisch wie ökologisch ein vollkommener Irr-sinn.
  • Waldgebiete mögen per “Gutachten“ als „minderwertig“ eingestuft werden. Diese Bereiche dann als Industriegebiete zu nutzen macht den gesamten Wald dadurch nicht nur unwertig sondern vernichtet ihn in seiner ursprünglich lebensspendenden Funktion. Es wird ein Industriegebiet, von Mensch und Tier gemieden, ökologisch unwiederbringlich zerstört.

Neben den vorgenannten Gründen gegen die Ausweisung der Industrieflächen im Flächennutzungsplan bestehen folgende rechtliche Bedenken, welche offensichtlich ebenfalls nicht bei der Planung berücksichtigt wurden.

  • In Artikel 20 a des Grundgesetzes ist in Deutschland das Leitbild der Nachhaltigkeit seit dem Jahre 1994 als Staatsziel verankert
  • Entgegen der Agenda 21, dem Gebietsentwicklungsplans GEP 99 der Landesregierung NRW, dem Landschaftschutzgesetz, die 2007 von der Bundesregierung verabschiedete Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt,….(die Aufzählung ist nicht vollständig!) wurde von der Bundes- und Landesregierung beschlossen, dass o.g. Industrieanlagen auch in Wäldern mit riesigen Waldflächenverlusten gebaut werden sollen. Hierdurch sind Gesetzeslücken und Grauzonen entstanden, die Raum für die unrechtmäßige Zerstörung von unserem Naturerbe Wald, in diesem Fall dem Klever Reichswald, gibt.

Wie ist diese offensichtlichen Rechtsbeugung möglich und zu vertreten?

Zur Erinnerung die Essenz aus dem Gebietsentwicklungsplan GEP99 für den Regierungsbezirk Düsseldorf 

Ziel 1 Wald schützen – Eingriffe vermeiden oder ausgleichen
Ziel 2 Wald vermehren und verbessern
Ziel 3 Den Wind landschaftsverträglich zur Stromgewinnung nutzen
• Die Ziele der Walderhaltung und der Waldvermehrung genießen im Regierungsbezirk Düsseldorf aufgrund des unterdurchschnittlichen Waldanteils einen besonders hohen Stellenwert.
• Arten- und Biotopschutz, naturnahe oder extensiv genutzte Biotope, vor allem Wälder …. sind Rückzugsgebiete und Ersatzlebensräume für heimische Tier- und Pflanzenarten.
• Die dargestellten Waldbereiche sollen nach Fläche und Funktion zur Erfüllung ihrer Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen erhalten bleiben. Auch die Inanspruchnahme der im Maßstab des GEP nicht darstellbaren Kleinflächen ist zu vermeiden.
• Die Waldflächen im Regierungsbezirk Düsseldorf haben sich seit der Erstellung des Gebietsentwicklungsplan 1986 und des dazu erarbeiteten forstlichen Fachbeitrages (Datenbasis 1976) nur in geringem Umfang verändert. Die Zunahme der Waldfläche in den waldarmen Teilbereichen ist für die Zukunft anzustreben.

“Gutachten“ sollen nun die widersprüchlichen Gesetze und Grauzonen überbrücken, z.b mit neu erfundenen Wortschöpfungen wie “harte und weiche Tabuzone“ in Wäldern und Landschafts-schutzgebieten, die die zur Zeit gültigen Gesetze zum Erhalt und Schutz der Wälder untergraben?

Im Klever und Gocher Reichswald sieht der neue Regionalplan von NRW keine Industriegebiete vor. Die Landesregierung hat nach Abwägung

  • der “harten und weichen Tabuzonen“
  • in Bezug auf die direkte Nähe von Naturschutz- und Wildnisgebieten, Naturwaldzellen
  • topografischer Gründe (s.o.) – das gesamte Landschaftsbild wird zerstört
  • fehlender Infrastruktur

im Klever Reichswald keine Industriegebiete vorgesehen. Es gab hierzu die erforderliche Offenlage des Regionalplans mit Bürgerbeteiligung bis zum 31.03.2015.
Der Bürgermeister der Stadt Kleve, die Fraktionen und das Stadtplanungsamt haben ohne Kenntnisnahme der besonderen Topografie der Klever Endmoräne, der Naturschutz- und Wildnisgebiete und den Naturwaldzellen, aller wissenschaftlich gesicherten Klimareporten, der bestehenden Gesetze im gesamten Kontext – stumpf ein “Gutachten“ übernommen und mit leichtfertiger Ignoranz die Änderungen im Flächennutzungsplan für Windräder im Klever Reichswald veranlasst. (Definition Ignoranz: Unwissenheit, auch Unwissen, Unkenntnis oder Missachtung zeichnet sich dadurch aus, dass eine Person etwas – möglicherweise absichtlich – nicht kennt, nicht wissen will oder nicht beachtet, missachtet…. wikipedia.org)

Die Planung von Industrieflächen aus offensichtlich nicht ökologischen Gesichtspunkten im Klever Reichswald führt dazu, dass die „harten und weichen“ Tabuzonen der Landesregierung NRW in der bestehenden gesetzlichen Grauzone noch weiter exzessiv missbraucht und umgesetzt werden sollen.

Besonders deutlich wird diese verheerende Tatsache dadurch, dass die Stadt Goch und auch die Gemeinde Kranenburg ebenfalls über Gutachten weitere angeblich “minderwertige Waldbereiche“ im Reichswald ausweisen lassen können. Es stehen Tür und Tor offen, den gesamten Reichswald NRW in ein “unbegehbares“ Industriegebiet zu wandeln.
Ein maßgebliches Problem zeigt sich auch im nicht erforderlichen baurechtlichen Genehmigungsverfahren:

Wenn die Stadt Kleve die rechtlich zweifelhaften Konzentrationsflächen im Flächennutzungsplan belässt ist nur noch eine Genehmigung für Windräder nach dem Immissionsschutzgesetz beim Kreis Kleve erforderlich. In der künstlich aufgebauten gesetzlichen Grauzone wird dies kein Problem darstellen?:

  • So befindet sich zum Beispiel ein hochsensibles Wohngebiet, das SOS-Kinderdorf in Materborn, nur ca. < 600 m von den geplanten Windrädern am Stoppelberg entfernt. In NRW sind oder waren? 1500 m Abstand vorgesehen. (hier nicht berücksichtigt!). In Bayern hat man bereits die Abstandsfläche 10H = 2000 m eingeführt.
  • das Naturschutzgebiet mit den besonders geschützten Bereichen der Naturwaldzelle und den Wildnisgebieten befinden sich in unmittelbarer Nähe, auch die sieben Quellen. Sinnvolle naturschutzbedingte Abstände sind hier nicht vorgesehen, oder wie sehen sie das?
  • GEP 99 verlangt Ausgleichsflächen…. nichts davon im Flächennutzungsplan?

Ein Bebauungsplan sowie ein Baugenehmigungsverfahren mit Auflagen und Abnahmen und den Bauüberwachungen, ist “nicht erforderlich“? Der Wald wird besser ohne Kontrolle zerstört?

Bebauungspläne sind aus meiner Sicht als Dipl.Ing. und Architektin/Planerin für diese Industrieanlagen aber unerlässlich. Festgelegte Konzentrationszonen für industrielle Windkraftanlagen aus einem Gutachten haben baurechtlich überhaupt keine Relevanz. Sie können hier lediglich als Vorschlag dienen für die Aufstellung eines B.Planes, der dann alle Instanzen bis zur Rechtskraft durchlaufen muss. Danach ist rechtskonform ein Bauantrag zu stellen, der auch wieder alle Genehmigungsinstanzen durchlaufen muss. Dieses Genehmigungsverfahren ist durchaus in ein paar Monaten zu schaffen – wenn alles rechtens ist. Aber wieso sind diese üblichen Verfahren in unserem Rechtsstaat für riesige Industrieanlagen nicht mehr so vorgesehen? Jedes popelige Haus, was nur um 1 versetzt geplant werden soll erfordert einen riesigen bürokratischen Aufwand der oft Monate dauert. Ist das nicht im höchsten Maße lächerlich?

Ich bin überzeugt, dass die bestehende Rechtslage im Gesamtkontext keine Grundlage für einen B.Plan mit Windkraftanlagen in landschaftsgeschützten Wäldern liefert. Da bietet es sich in unserem Rechtsstaat an, auf dieses Verfahren einfach zu verzichten?

Spätestens hier zeigt sich eindrucksvoll die Verantwortungslosigkeit für das Gemeinwohl der Bürger und die Gleichgültigkeit über die Zerstörung der Natur aus kommerziellen Gründen, getarnt als Energiewende, forciert mit angst einflößender propaganda und unwahrheiten.

sind eigentlich die gutachter schadensersatzpflichtig wenn sie in diesen gesetzlichen grauzonen ihr unwesen treiben mit dem unermesslichen schaden für mensch und natur? oder sie, herr brauers oder die mitglieder der fraktionen, oder die Sachbearbeiter des Planungsamtes? sie wollen doch wohl nicht behaupten diese rechtsproblematik nicht zu kennen? ich meine sie alle wirklich persönlich!

nun, es wird sich zeigen…..

Fakt ist außerdem, dass das ideologische Vorgehen von Bund, Land und Kommunen maßgebliche Grundvoraussetzungen für den Umweltschutz und damit dem Klimaschutz ignorieren.
    • Die Maßnahme Windräder innerhalb von Wäldern oder Waldbereichen zu erlauben sind der Schlusspunkt in einer weiten Kette der Zerstörung des Lebensraums Wald, den wir uns, unseren Kindern, Enkeln und der Natur nicht zumuten dürfen:
      • durch die vorherrschend exzessive Ausbeutung der Wälder als “erneuerbare Energien“ (Pelletheizungen, Kachelöfen, Kaminöfen, Verbrennung von geschredderten Bäumen in Energiekraftwerken zur Stromerzeugung. Seit 2012 dient der Wald bereits über 50% dieser Holzgewinnung. Wie kann eine Holzwirtschaft über 50 % zusätzliche Holzmassen für die Stromerzeugung nachhaltig bereitstellen?
      • durch den zusätzlichen Verkauf unserer Holzressourcen ins Ausland (siehe chinashipping)
      • durch die industrielle Bewirtschaftung der Wälder mit Harvestern und Forwardern, auch in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten
      • durch die damit einhergehende Zerstörung der natürlichen Waldböden und des Waldes (CO2-Quelle statt CO2-Speicher!)
      • durch die Reduzierung des Alters der Bäume auf 40 – 60 Jahre bis zur Abholzung und damit die Zerstörung der natürlichen Kreisläufe und Rhythmen in der Natur. Bäume sind erst nach 80 bis 100 Jahren erntereif (WWF), es gibt kein ökologisch wichtiges altes Totholz mehr.
      • durch diese Destabilisierung der Wälder, speziell im letzten Jahrzehnt durch “naturnahe Forstwirtschaft“ die für die “minderwertigen Waldbereiche“ heute verantwortlich ist
      • durch den Klimawandel – bedingt auch durch die Zerstörung der Wälder und Ökosysteme weltweit
      • durch die immer stärker werdenden klimabedingten Stürme und Orkane, wodurch die instabilen minderwertigen Bäume der plantagenartig aufgeforsteten Wälder umknicken wie Streichhölzer
      • durch die “Unberechenbarkeit“ dieser zusätzlichen Verluste von Bäumen, Waldflächen und Ökosysteme, bis 2030 werden die stärksten Orkane nach wissenschaftlichen Erkenntnissen auch bei uns in Europa zur Tagesordnung gehören
      • durch das Ignoranzverhalten im Umgang mit der Natur in die Stille eines Waldökosystems Windkraftanlagen zu bauen, die wegen ihrer hohen Schallemissionen, inklusive Infraschall, weder in Gewerbegebieten noch in Industriegebieten angesiedelt werden dürfen
      • durch die unerlaubte zunehmende Fragmentierung, also Zerstückelung der Wälder, und daraus folgend der Verlust an Biodiversität, die Destabilisierung der Wälder
      • durch diese Zerstörung der Wälder geht deren Funktion als Kohlenstoffsenke verloren. Er wird so zur Kohlenstoffquelle. Die Zerstörung und Degradation der Wälder einschließlich ihrer Böden macht ca. 15 Prozent des vom Menschen verursachten Ausstoßes von Treibhausgasen aus
      • durch die Bewirtschaftung in Plantagen bindet die Vegetation im Durchschnitt nur ein Drittel bis die Hälfte der Kohlenstoffmenge, die ein unberührter Wald speichert. Zudem wird bis zu einem Viertel des im Boden gespeicherten Kohlenstoffs freigesetzt, denn die gerodeten Waldböden müssen bearbeitet werden, um die Baumplantagen pflanzen zu können

Alle Aussagen sind wissenschaftlich fundiert, nachzulesen z.B in

  • Globale Waldzerstörung und ihre Auswirkungen auf Klima, Mensch und Natur  “wwf-studie 2011“
  • “UN Weltklimaorganisation IPCC“: Tausende von Wissenschaftlern haben fünf Jahre geforscht und einen 5000 Seiten starken Bericht geschrieben: “Noch nie gab es einen so umfassenden Bericht über den Zustand der Erdsysteme, von deren Stabilität und Gleichgewicht unser Leben abhängt.“
  • Enzyklika Laudato Si 
von Papst Franziskus über die “Sorge für das gemeinsame Haus“.

Fazit:

Aus diesen ökologischen Gründen ist eine weitere Reduzierung und Zerstörung von Waldflächen durch die industrielle Nutzung für Windkraftanlagen in unserem Naturerbe Wald sinnvoller Weise und unbedingt auszuschließen.

Sie stehen im krassen Gegensatz zu den proklamierten Zielen der Walderhaltung, der Waldverbesserung und der Waldvermehrung, der Nachhaltigkeit, der CO2-Neutralität…..

Das Zurechtbiegen und Vernachlässigen von Gesetzen und Genehmigungsverfahren führt zu einem unverantwortlichen Verlust für Mensch und Tier und zur Veruntreuung staatlichen Eigentums.  Dies ist in keiner Weise zu rechtfertigen.

  • Unsere niederrheinische Landschaft liefert außerdem „auf der grünen Wiese“ bereits ausreichend Konzentrationsflächen.
  • Die Energiemenge von vorhandenen Anlagen von Wind und Sonne deckt bereits heute die Energiemenge der Atomkraftwerke.
  • Eine Energie-Grundversorgung, die die Stromnetzstabilität sichert fehlt allerdings.
  • Eine Energie-Grundversorgung durch Sonnen- und Windenergie ist nicht möglich: wenn die Sonne nicht scheint, oder wenn der Wind nicht weht – gibt es keinen Strom.
  • außerdem werden die Wind- und Sonnen-Energien auch bekanntlich noch nicht gespeichert. Es fehlen bis heute die Voraussetzungen.
  • Hierzu ist wohl eher die Forschung gefragt als unverantwortliches Handeln ignoranter Politiker.

(Definition Ignoranz: Unwissenheit, auch Unwissen, Unkenntnis oder Missachtung – s.o. …. wikipedia.org)

Ein Energiewandel hin zu “umweltverträglichen“ Strom ist für unsere Zukunft von essentieller Bedeutung.

Die im hier beschriebenen Fall einhergehende Umweltzerstörung konterkariert allerdings den Umweltschutzgedanken. Der von fossilen Brennstoffen bedrohte Sauerstoffspender (Baum), wird durch das Aufstellen von Windrädern im Wald einfach abgehackt.

Die Energiewende darf nicht als Anlass genommen werden, die Natur und die Ökosysteme noch mehr zu zerstören und damit unsere Lebensgrundlagen zu vernichten.

Die Energiewende wurde initiiert um die Natur zu schützen, nicht um sie zu zerstören!

Mit undemokratischen Zwangsmassnahmen aus “ökonomischen Gründen“ werden die nachwachsenden Ressourcen für die Energiewende nachhaltig zerstört. Dieser Irr-Sinn darf nicht weiter betrieben werden.

mit herzlichen Grüßen

Josefa Liebrand


 

Bürgerproteste gegen Grüne 20.06.2015

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